Sourcing-Leitfaden · Import-Compliance
Import aus China nach Europa: Vorschriften
Der Leitfaden für Importeure zu den Vorschriften beim Import aus China nach Europa - GPSR-Konformität, CE-Kennzeichnung für chinesische Produkte und REACH-SVHC-Prüfungen bei Lieferanten.
Import aus China nach Europa: die Vorschriften, die für Sie gelten
Die wichtigste Tatsache zu den Vorschriften beim Import aus China nach Europa betrifft die Frage, wo die Verantwortung liegt: beim Importeur, nicht beim Werk. Sobald die Ware in Ihrem Namen die EU-Grenze überschreitet, sind Sie rechtlich derjenige, der sie in Verkehr bringt - verantwortlich für ihre Sicherheit, ihre Kennzeichnung und die Dokumentation, die beides belegt.
Deshalb ist "der Lieferant hat gesagt, es sei zertifiziert" niemals eine Verteidigung. Wird ein Produkt am Zoll aufgehalten oder von einer Marktüberwachungsbehörde beanstandet, wendet sich die Behörde an Sie, und Sie müssen die Unterlagen vorlegen. Diese Seite ist ein Ausgangspunkt; die verlinkten Kategorie-Leitfäden gehen tiefer auf einzelne Produkte ein, doch drei Regelwerke gelten nahezu übergreifend: CE-Kennzeichnung, GPSR und REACH.
CE-Kennzeichnung für chinesische Produkte
Die CE-Kennzeichnung erklärt, dass ein Produkt den jeweils anwendbaren EU-Richtlinien entspricht - der Niederspannungsrichtlinie, EMV, Maschinen, Spielzeugsicherheit, PSA und weiteren. Sie ist kein Qualitätszeichen und wird für die meisten Kategorien vom Hersteller oder Importeur selbst erklärt, was bedeutet, dass das Zeichen allein nichts beweist.
Die CE-Kennzeichnung für chinesische Produkte ist nur so verlässlich wie die technischen Unterlagen und Prüfberichte, die dahinterstehen. Bevor Sie sich auf eine CE-Aussage verlassen, prüfen Sie, welche Richtlinie gilt, dass eine Konformitätserklärung existiert und Ihr Produkt benennt und dass die Prüfberichte aus einem kompetenten (idealerweise akkreditierten) Labor stammen. Verlangt eine Richtlinie eine benannte Stelle, muss deren vierstellige Kennnummer erscheinen.
GPSR-Konformität für Importeure
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), Verordnung (EU) 2023/988, für Verbraucherprodukte, die nicht bereits durch sektorspezifische Sicherheitsvorschriften abgedeckt sind. GPSR-Konformität für Importeure bedeutet mehrere konkrete Pflichten: Es muss eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person geben, Produkte müssen rückverfolgbar sein (Identität des Importeurs, Modell und Charge auf dem Produkt oder der Verpackung), und es müssen klare Sicherheitsinformationen und Warnhinweise bereitgestellt werden.
Für einen Importeur, der in die EU verkauft - besonders über Online-Marktplätze -, wird die Anforderung der verantwortlichen Person am häufigsten übersehen. Ohne einen in der Union niedergelassenen Wirtschaftsakteur kann selbst konforme Ware vom Verkauf ausgeschlossen werden. Regeln Sie die verantwortliche Person und die Rückverfolgbarkeit, bevor die Ware verschifft wird, nicht erst nachdem ein Angebot gesperrt wurde.
REACH- und SVHC-Prüfungen bei chinesischen Lieferanten
REACH, Verordnung (EG) 1907/2006, regelt Chemikalien - einschließlich Stoffen, die in gewöhnlichen Erzeugnissen vorkommen, etwa in einem Kunststoff, einer Beschichtung, einem Lot oder einem Farbstoff. Die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) ist der praktische Auslöser: Oberhalb eines Schwellenwerts von 0,1 Gewichtsprozent in einem Erzeugnis gelten Kommunikations- und teils Meldepflichten, und einige Stoffe sind vollständig beschränkt.
REACH-SVHC-Prüfungen bei chinesischen Lieferanten sind daher Teil der Sorgfaltspflicht für alles, was Kunststoffe, beschichtete Metalle oder behandelte Textilien enthält. Verlangen Sie Materialerklärungen und, wo das Risiko es rechtfertigt, unabhängige Labortests gegen die aktuelle Kandidatenliste - sie wird zweimal jährlich aktualisiert, sodass "letztes Jahr konform" nicht dasselbe ist wie heute konform.
Die Dokumentation, die vor dem Versand vorliegen muss
Für ein CE-gekennzeichnetes Produkt umfassen die Mindestunterlagen eine von Ihnen unterzeichnete Konformitätserklärung, eine für die Marktüberwachung vorgehaltene technische Dokumentation, Prüfberichte aus einem kompetenten Labor, eine korrekte Kennzeichnung (Name und Anschrift des Importeurs, Modell, Charge, Warnhinweise) und - nach GPSR - eine benannte verantwortliche Person in der EU.
Stellen Sie diese Unterlagen vor der Produktion zusammen, nicht nach der Ankunft. Ein Werk, das keine echten Prüfberichte im Voraus liefern kann, sagt Ihnen damit etwas, und es ist weitaus günstiger, das vor der Anzahlung zu erfahren als nachdem der Container auf dem Wasser ist.
FAQ
Häufige Fragen
- Was ist die GPSR und seit wann gilt sie?
- Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie erfasst Verbraucherprodukte, die nicht bereits unter sektorspezifisches Sicherheitsrecht fallen, und verlangt eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person, Produktrückverfolgbarkeit und klare Sicherheitsinformationen - Pflichten, die dem Importeur obliegen.
- Benötigen alle aus China importierten Produkte eine CE-Kennzeichnung?
- Nein - nur Produkte, die unter eine EU-Richtlinie fallen, die sie vorschreibt (Elektrogeräte, Maschinen, Spielzeug, PSA und weitere). Wo die CE-Kennzeichnung gilt, wird sie meist selbst erklärt, sodass das Zeichen allein kein Sicherheitsnachweis ist: Entscheidend sind die dahinterstehende Konformitätserklärung, die technische Dokumentation und die Prüfberichte.
- Wer haftet, wenn sich ein importiertes Produkt als unsicher erweist?
- Der Importeur. Wer Ware in seinem Namen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist rechtlich für deren Sicherheit, Kennzeichnung und Dokumentation verantwortlich. "Der Lieferant hat gesagt, es sei zertifiziert" ist keine Verteidigung - deshalb ist es unerlässlich, die Konformität vor dem Versand zu prüfen.
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